Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mequtech UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Mai 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Mequtech UG
(haftungsbeschränkt), nachfolgend „Anbieter“ genannt, und ihren Kunden über die Erbringung von
IT-Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich
zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Leistungsbeschreibungen auf der Website des Anbieters stellen kein verbindliches Angebot dar,
sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er eine Anfrage per E-Mail, Kontaktformular oder
telefonisch übermittelt. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Anfrage unverzüglich.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung annimmt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt IT-Dienstleistungen jeglicher Art, insbesondere Softwareentwicklung,
Systemadministration, IT-Beratung, Netzwerkkonfiguration, Datenbankmanagement, Webentwicklung,
IT-Support sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten.
(2) Der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer
einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge,
Unterlagen und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, im Rahmen des Projekts
Entscheidungen zu treffen und verbindliche Aussagen zu machen.
(3) Verzögerungen, die aus unzureichender Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten
des Anbieters. Entstehende Mehraufwände werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen,
sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung weiterer
Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
(4) Aufwendungsersatz (z. B. Reisekosten, Lizenzen, Hardware) wird gesondert nach Nachweis
abgerechnet, sofern vorab vereinbart.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, für länger laufende Projekte Abschlagsrechnungen zu stellen.
§ 6 Abnahme
(1) Sofern der Vertrag auf die Erstellung eines Werkes gerichtet ist, hat der Kunde das fertige Werk
unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe, zu prüfen und abzunehmen.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb der Frist schriftlich unter
Angabe konkreter Mängel ablehnt oder das Werk in Betrieb nimmt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 12 Monate, für Verbraucher 24 Monate ab
Abnahme der Leistung.
(2) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Anbieter hat das Recht zur
Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) innerhalb angemessener Frist.
(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die
Vergütung zu mindern.
(4) Mängel, die auf fehlerhaften Angaben oder unzureichender Mitwirkung des Kunden beruhen,
begründen keine Gewährleistungsansprüche.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), und zwar auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen
Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte
weiterzugeben.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung
und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen
Zeitraum von 3 Jahren.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) An den vom Anbieter erstellten Werken (Software, Konzepte, Dokumentationen etc.) verbleiben die
Urheberrechte beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht für die vertragsgemäße Nutzung der erstellten Werke.
(3) Die Weitergabe, Vervielfältigung oder Bearbeitung der Werke durch den Kunden bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von 4
Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart
wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger
Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage
in Verzug ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei
Verbrauchern gilt dies nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem
der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Anbieters. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit
Unternehmern ist der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Mequtech UG (haftungsbeschränkt) | Deutschland | Stand: Mai 2025